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|ak 655 | Geschichte

»Her mit dem vollen Mit­bestimmungs­recht«

Im Januar 1920 protestierte die Rätebewegung gegen das Betriebsrätegesetz der SPD und wurde dafür beschossen

Von Axel Weipert

Zwei Arbeiter bauen eine Barrikade inmitten einer breiten Straße
Barrikadenbau in Berlin. Foto: Alfred Grohs, Bernd Schwabe /Wikimedia, CC BY 3.0

Am Ende des Ersten Weltkriegs hatten in Deutschland – wie in anderen Ländern auch – die basisdemokratischen Räte maßgeblich eine revolutionäre Neuordnung angestoßen. Doch schon bald nach dem November 1918 gerieten sie in die Defensive, in den Hintergrund gedrängt von der SPD, dem alten Staatsapparat und den wiedererstarkten bürgerlichen Parteien. Die Rätebewegung blieb aber eine ernst zu nehmende Kraft und setzte sich weiter für eine wichtige Rolle ihrer Organe ein. So konnte sie im Frühjahr 1919 Hunderttausende Beschäftigte in massiven regionalen Generalstreiks mobilisieren. Die Auseinandersetzungen verlagerten sich nun zunehmend von der staatlichen auf die wirtschaftliche Ebene. Als Reaktion auf den außerparlamentarischen Druck erklärte sich die SPD-geführte Regierung zu bescheidenen Zugeständnissen bereit. Sie wollte den Betriebsräten einen rechtlichen Rahmen und damit zugleich deutliche Grenzen setzen. So wurden in der Weimarer Reichsverfassung die Räte formal anerkannt, ihre konkreten Befugnisse sollten dann im Betriebsrätegesetz präzisiert werden, das im Januar 1920 im Reichstag zur Beratung anstand.

Der Gesetzentwurf räumte den Räten allerdings nur geringe Kompetenzen ein, ähnlich denen heutiger Betriebsräte. Das war weit weniger, als die Rätebewegung gefordert und in einzelnen Betrieben auch durchgesetzt hatte. Ihr Ziel war zunächst eine maßgebliche Mitbestimmung und auf lange Sicht die Sozialisierung der Großbetriebe. Verschiedene ambitionierte Konzepte wurden diskutiert; einig waren sich die linken Kräfte jedoch in der Ablehnung des Gesetzentwurfs der Regierung.

Die »Zweite Revolution«

Die Unzufriedenheit schlug sich in einer gewaltigen Protestdemonstration nieder, die am 13. Januar 1920 vor dem Reichstagsgebäude stattfand. Das Betriebsrätegesetz wurde zu dieser Stunde im Plenarsaal diskutiert. Die linken Oppositionsparteien USPD und KPD hatten ebenso zum Protest mobilisiert wie die Berliner Gewerkschaftskommission und die revolutionäre Betriebsrätezentrale. Der Widerstand sollte nach dem Willen dieser Organisationen nicht nur im, sondern vor allem außerhalb des Parlaments artikuliert werden. Dies war Teil eines breit angelegten Versuchs, die noch labile bürgerlich-parlamentarische Ordnung von links unter Druck zu setzen und in einem neuen Anlauf die versäumten Veränderungen in Staat und Gesellschaft doch noch umzusetzen. Ein zentrales Schlagwort der Bewegung war daher die »Zweite Revolution«. In einem Demoaufruf hieß es: »Zeigt den Erwählten in der Nationalversammlung, daß Ihr Euch nicht zu geduldigen Objekten der Gesetzgebung erniedrigen lassen wollt. Beweist der Regierung und der herrschenden Gesellschaft, daß Ihr Euch die letzte Errungenschaft der Revolution, die revolutionären Betriebsräte, nicht rauben lassen wollt.« Die SPD dagegen hatte als maßgebliche Regierungspartei nicht nur von einer Teilnahme abgeraten, sondern agitierte in den Betrieben mit sehr überschaubarem Erfolg gegen die Aktion.

Um die Mittagszeit des 13. Januar stellten praktisch alle großen Fabriken der Hauptstadt die Arbeit ein. Darunter waren AEG, Siemens, Schwartzkopff, Knorr-Bremse und Daimler. Auch die Eisenbahnen, Kraftwerke und Straßenbahnen sowie zahlreiche kleinere Betriebe folgten dem Aufruf. Es gelang damit, auch eine große Zahl politisch indifferenter Beschäftigter in die Aktion einzubinden. In geschlossenen Zügen marschierten die Arbeiter*innen und Angestellten bei leichtem Regen von ihren Betriebsstätten aus in die Innenstadt. An der Spitze wurden rote Fahnen getragen und Schilder mit Aufschriften wie »Hoch die Räteorganisation« und »Her mit dem vollen Mitbestimmungsrecht«. Ab 13 Uhr füllte sich der heutige Platz der Republik, auch die Zufahrtsstraßen waren von Demonstrant*innen besetzt. Unter den etwa 100.000 Beteiligten befanden sich zahlreiche Frauen und Jugendliche.

Blutigste Demonstration der deutschen Geschichte

Zunächst kam es vor dem Westportal zu einzelnen Handgreiflichkeiten im Gedränge zwischen den Demonstrierenden und der Sicherheitspolizei, die das Gebäude sicherte. Auf beiden Seiten gab es dabei Verletzte. Aus der Menge heraus wurden zwei Schüsse Richtung Reichstag abgegeben, einer der beiden Schützen allerdings sofort von umstehenden Demonstrierenden entwaffnet. Die Sicherheitspolizei war eine kasernierte Truppe zur Aufstandsbekämpfung, ausgerüstet mit schweren Waffen. Sie rekrutierte sich vornehmlich aus den rechtsradikalen Freikorps. Viele ihrer Mitglieder machten dann später in SA und Gestapo Karriere.

Rund zehn Minuten nach den ersten Auseinandersetzungen vor dem Westportal spitzten sich die Ereignisse an anderer Stelle dramatisch zu: Vor dem Südportal am Tiergarten waren ebenfalls Sicherheitspolizisten aufmarschiert. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite hatte sich eine weitere Menschenmenge gebildet. Die Demonstrierenden waren etwa vier bis fünf Meter von den Polizisten entfernt, wie sich der preußische Innenminister Wolfgang Heine erinnerte. Auch andere Augenzeugen und selbst der Kommandant der Polizisten bestätigten das später. Dennoch eröffnete die Sicherheitspolizei mit Maschinengewehren und Karabinern das Feuer, sie warf sogar Handgranaten auf die Demonstrant*innen. Sofort brach eine Panik aus, die Massen flüchteten in den benachbarten Park. Auf dem Hauptplatz vor dem Westportal fielen nun ebenfalls Schüsse. Die Polizei schoss noch minutenlang weiter, obwohl das Feuer nicht erwidert wurde. Insgesamt 42 Tote und weit über 100 Verletzte blieben auf dem Pflaster. Damit handelt es sich um die bis heute blutigste Demonstration der deutschen Geschichte.

Trotz der Eskalation wollte Parlamentspräsident Constantin Fehrenbach zunächst weitertagen lassen. Erst massiver Protest der USPD-Fraktion verhinderte das. Reichskanzler Gustav Bauer (SPD) behauptete am Folgetag, der Gewalteinsatz habe einen unmittelbar bevorstehenden Sturm auf das Reichstagsgebäude und damit ein Massaker an den Abgeordneten verhindert. Wenig später beschloss das Parlament deshalb eine noch immer in ähnlicher Weise geltende Regelung, wonach im Bannkreis um Verfassungsorgane nur noch unter strengen Auflagen demonstriert werden durfte. Tatsächlich war eine Stürmung des Gebäudes aber weder geplant noch versucht worden. Die Sicherheitspolizei hatte stattdessen auf nur wenige Meter entfernt stehende Demonstrant*innen geschossen. Dennoch dankte der Reichskanzler der Truppe ausdrücklich und hob ihre Verdienste für die Demokratie hervor.

Der Bannkreis war nicht die einzige Folge der Ereignisse. Noch am 13. Januar verhängte Reichspräsident Friedrich Ebert den Ausnahmezustand. 44 linke Zeitungen im ganzen Land wurden verboten. Damit war es der Opposition nahezu unmöglich, ihre Version der Ereignisse vor der Öffentlichkeit darzustellen. Zahlreiche linke Aktivist*innen kamen in Haft; in Berlin wurden ganze Parteiversammlungen der USPD festgenommen. Ähnlich erging es einigen bekannten Anarchist*innen, etwa Rudolf Rocker und Fritz Kater, obwohl sich deren Organisation an der Demonstration überhaupt nicht beteiligt hatte. Auch eine Gedenkfeier für die Toten wurde verboten. Sie fand trotzdem statt: auf dem Hermannplatz in Neukölln mit rund 10.000 Teilnehmer*innen.

Ein Lehrstück über die politischen Verhältnisse 

Genau zwei Monate später kam es erneut zu spektakulären Ereignissen im Berliner Stadtzentrum. Die protofaschistische Marinebrigade Ehrhardt marschierte schwer bewaffnet, mit kaiserlicher Kriegsflagge und Hakenkreuzen auf den Stahlhelmen, durch das Brandenburger Tor und löste damit den rechtsradikalen Kapp-Lüttwitz-Putsch aus. Die Reichswehrführung hatte abgelehnt, gegen sie einzuschreiten, weshalb Bauers Reichsregierung flüchten musste. Die Sicherheitspolizei wiederum – also die Einheit, die am 13. Januar in die Menge geschossen und der der Kanzler demokratisches Engagement bescheinigt hatte – lief sofort zur Putschregierung über. Erst ein landesweiter Generalstreik brachte dann den Coup zum Scheitern.

Der 13. Januar 1920 ist in vielerlei Hinsicht ein Lehrstück über die politischen Verhältnisse Deutschlands dieser Zeit. Er zeigt deutlich das unterschiedliche Politikverständnis in der Rätebewegung und den etablierten Institutionen. Das Geschehen selbst war für diese Entfremdung ein starkes Symbol: Während im Reichstag die Abgeordneten tagten, standen draußen die Demonstrant*innen, beschossen von den bewaffneten Organen des Staates. Die Rätebewegung erschien aus dieser Perspektive nur als lästiger Störfaktor, dem mit polizeilichen, notfalls auch gewaltsamen Mitteln zu begegnen war. Die spätere Umdeutung des Hergangs – aus den Opfern massiver Gewalt wurden Täter, die Täter zu Opfern – war da nur konsequent. Dem Protest wurde so nicht nur die politische Legitimität abgesprochen, er wurde auch kriminalisiert. Eine gewisse Ironie liegt in der Tatsache begründet, dass es 1910 die SPD gewesen war, die zu einer Demonstration vor dem Reichstag aufgerufen hatte, um gegen das undemokratische preußische Dreiklassenwahlrecht zu protestieren. Maßgeblicher Organisator war damals Eugen Ernst, der am 13. Januar 1920 als Berliner Polizeipräsident im Reichstag anwesend war, um gemeinsam mit Heine den Einsatz der Sicherheitspolizei zu leiten.

Die öffentliche Debatte über den 13. Januar verstummte rasch. Bezeichnenderweise kam es nie zu einer amtlichen Untersuchung oder juristischen Aufarbeitung. Die regierungsamtliche Deutung, es habe sich um die legitime Verhinderung eines Sturms auf den Reichstag gehandelt, setzte sich in der Folge weitgehend durch. Selbst neuere historische Darstellungen zur Weimarer Republik wiederholen unkritisch diese falsche und politisch motivierte Sichtweise. Das mag der Grund sein, warum bis heute keine Gedenktafel an die Toten erinnert. Und warum das Ereignis im offiziellen wie im linken Geschichtsbewusstsein keine Rolle spielt.

Axel Weipert

ist Historiker und hat zur Rätebewegung promoviert.