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|ak 657 | Feminismus

Aber bei uns kommt sowas doch nicht vor

Die Ereignisse auf dem Festival Monis Rache zeigen, wie Täterschutz in linken Strukturen funktioniert

Von Bilke Schnibbe

Sexuelle Gewalt (1) ist seit Anfang Januar wieder ein Thema in linken Zusammenhängen. Auf dem linken Festival »Monis Rache« waren 2016 und 2018 Menschen beim Toilettengang gefilmt worden, Aufnahmen von Frauen wurden auf mindestens einer Pornoseite hochgeladen. Der Täter, Henning F. aus Leipzig, war jahrelang Teil der kollektiven Organisationsstruktur des Festivals.

Die Vorkommnisse, der katastrophale Umgang von Teilen der Festival-Organisator*innen, nachdem sie davon erfuhren, sowie das Bekanntwerden weiterer Filmaufnahmen in einer Dusche auf dem Fusion-Festival zeigen eindrücklich, dass es auch in linken Zusammenhängen und Räumen zu massiven Übergriffen kommt. Es gibt keine effektiven Konzepte und Strukturen, um mit dieser Gewalt umzugehen. Vielmehr werden Konzepte wie Transformative Justice (2) zweckentfremdet, um Täter zu schützen, wie der Fall von Monis Rache zeigt.

Was ist passiert?

Am 7. Januar 2020 veröffentlichte das NDR-Format strg_f eine Youtube-Dokumentation über Männer, die heimlich auf Toiletten Kameras installieren, um Frauen beim Toilettengang zu filmen. Die Redakteurin Patrizia Schlosser fand heraus, dass 2016 und 2018 auf dem Festival Monis Rache ein Mitglied der Festivalcrew Aufnahmen auf einer Dixie-Toilette gemacht hatte. Bereits im September 2019 trat Schlosser mit ihren Erkenntnissen an einzelne Personen aus dem Kreis der Festival-Organisator*innen heran. Henning F. informierte daraufhin wohl seine Beziehungspartnerin und zwei seiner Mitbewohner*innen aus einem linken Hausprojekt in Leipzig in verharmlosender Art und Weise.

Diese insgesamt acht informierten Personen (im Folgenden Erst-Kenntnis-Gruppe, EKG) entschlossen sich, mit dem Täter nach dem Prinzip der Transformative Justice zu arbeiten. Durch die Drohung, seinen Namen zu veröffentlichen, zwangen sie den Täter zur Mitarbeit. (Potenziell) Betroffene waren nicht in den Prozess eingebunden, obwohl das Transformative Justice-Konzept dies eigentlich explizit vorsieht. Erst am 4. Januar 2020 informierte die EKG in einer Vollversammlung weitere Mitglieder der Organisationsstrukturen des Festivals. Die Öffentlichkeit erfuhr erst mit Veröffentlichung der strg_f-Doku am 7. Januar von den Taten.

Nach Aussagen der EKG wurden Forderungen an den Täter gestellt: Er sei unter anderem aufgefordert worden, sich von Party- und Festivalkontexten und Frauen fernzuhalten. Beides hat er nicht eingehalten, wie aus verschiedenen Quellen zu hören ist. Ende Dezember war er unter anderem mit fünf Mitgliedern der EKG an einem von Monis Rache organisierten Partyfloor im Rahmen des Chaos Communication Congress in Leipzig beteiligt. Ebenso unterhielt der Täter von September bis zum Bekanntwerden seiner Täterschaft mehrere sexuelle Beziehungen zu Frauen, die nichts von seinen Taten wussten. Die EKG nahm diesen Personen durch ihre Geheimhaltung die Möglichkeit, sich vor einem sexuellen Gewalttäter zu schützen. Die Anonymität des Täters wurde über den Schutz von potenziell Betroffenen gestellt. Die Nicht-Einhaltung der zuvor an Henning F. gestellten Forderungen hatte für ihn keine Konsequenzen, die vorgebliche Transformative Justice-Arbeit wurde trotz der Verstöße nicht beendet.

Digitale sexuelle Gewalt – die Rechtslage

Digitale Gewalt nimmt zu. Mini-Kameras erleichtern das Filmen in öffentlichen Toiletten, Duschen und Umkleideräumen, aber auch privat gemachte Aufnahmen werden immer wieder auf Pornoplattformen verbreitet. Nach Paragraf 201a StGB ist das heimliche Aufnehmen und Verbreiten solcher Videos als »Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs« strafbar und kann mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden – allerdings nur, wenn Betroffene Anzeige erstatten. Dass es sich dabei um sexuelle Gewalt handelt, berücksichtigt die Rechtslage bisher nicht. Auch die meisten Plattformen löschen die Videos derzeit nur, wenn eine Person, die im Video zu sehen ist, die Löschung beantragt. Der Republikanische Anwaltsverein hat auf rav.de eine »Rechtliche Einschätzung zu sexualisierten Aufnahmen bei Festivals« veröffentlicht. Informationen gibt es auch beim Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (www.frauen-gegen-gewalt.de), der kürzlich das Projekt www.aktiv-gegen-digitale-gewalt.de gestartet hat. Betroffene sexueller Gewalt finden außerdem unter askgerda.blogsport.de nützliche Hinweise. Die Betroffenen der Monis-Rache-Videos organisieren sich derzeit über Telegram, in Leipzig und Berlin gab es erste Treffen, in Berlin auch eine Demo. Wer jemanden kennt, die*der in der Telegram-Gruppe ist, kann sich in die Gruppe einladen lassen.

In einem mittlerweile erschienenen Statement aller Festival-Organisator*innen verurteilen diese den Alleingang der EKG scharf. Intern mit dem Täter arbeiten zu wollen, sei die falsche Entscheidung gewesen. Dennoch ergreift auch dieses Statement stellenweise Partei für die EKG. Nach dem Motto »das war falsch, aber nicht böse gemeint« erklären die Verfasser*innen, dass eine Anzeige durch die EKG eine Zusammenarbeit mit gewaltvollen und sanktionierenden Mechanismen des Staates gewesen wäre. Der Staat würde nur am individuellen Symptom, aber nicht an der strukturellen Grundlage von sexueller Gewalt ansetzen. Betroffene seien zudem unter Umständen retraumatisierenden Effekten des misogynen Justizsystems ausgesetzt.

Diese beiden Punkte sind generell sicherlich richtig. Trotzdem sind sie keine Erklärung für das Verhalten der EKG, da diese intransparent mit dem Täter arbeitete und auf diese Weise eine Diskussion über strukturelle Ursachen und notwendige Konsequenzen verhinderte. Retraumatisierung von Betroffenen (bspw. durch weiter anhaltenden Täterkontakt) und das Behindern der kollektiven Bearbeitung des strukturellen Problems nahm die EKG mehr als billigend in Kauf.

Dass die EKG die Notwendigkeit zur Transparenz nicht erkannte, ist ein Hinweis darauf, dass wir es weniger mit Kritik am deutschen Staat, sondern vielmehr mit strukturellen Täterschutzmechanismen zu tun haben. Um wirklich etwas am katastrophalen Umgang mit sexueller Gewalt zu ändern, müssen wir der Frage nachgehen, wieso Menschen, die eigentlich feministisch eingestellt sind, solche massiven Fehler begehen.

Wieso werden Täter immer wieder geschützt?

Wie kann es sein, dass uns täglich das Murmeltier grüßt, obwohl es seit Jahrzehnten Kritik am Umgang mit szeneinterner sexueller Gewalt gibt? Wieso werden in sich mehr oder weniger feministisch bezeichnenden Kreisen immer wieder Täter geschützt und Betroffene im Stich gelassen?

Am Begriff der Definitionsmacht (3) beispielsweise entzünden sich regelmäßig innerlinke Konflikte. Größere Aufmerksamkeit bekam ein Beitrag von Till Randolf Amelung im Sammelband »Beißreflexe«. Amelung spricht sich darin vehement sowohl gegen die Praxis der Definitionsmacht, als auch gegen Transformative Justice aus, ohne einen anderen Umgang vorzuschlagen. Dass es einen Umgang braucht, sehen wir am aktuellen Beispiel deutlich. Ohne Strukturen werden Täter weiter geschützt werden. Beiträge wie der von Amelung zeigen: Es fehlt ein Bewusstsein dafür, wie massiv die Problematik ist.

Die Situation ist absurd: Viele Linke stimmen zu, dass sexuelle Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Problem ist. In unseren WGs, Hausprojekten, politischen Gruppen und Feierkontexten gucken wir allerdings lieber weg und verharmlosen, denn die Täter, das sind immer nur die anderen, die Mainstream-Männer. Das ist natürlich Quatsch, de facto kennen wir alle Täter und Betroffene. Unsere Partys sind nicht sicherer, wir haben gerade zwei Beispiele dafür vor der Nase. »Die Mainstream-Männer« dienen als Projektionsfläche für die Missstände, die wir vor unserer Haustür ignorieren wollen.

Im Fall von Monis Rache und der Fusion reagierten viele entsetzt, dass gerade auf diesen »feministischen« Festivals so etwas passieren kann. Die überraschten Reaktionen zeigen, dass eben nicht klar ist, wie weit verbreitet sexuelle Gewalt auch in linken Zusammenhängen ist. Die Idee, dass »wir« anders sind als »die Anderen«, als »die Sexisten«, ist ein kollektiver Täterschutzmechanismus. Die Folge ist, dass es Betroffenen und Dritten schwerer fällt, mit der notwendigen Konsequenz und Expertise auf Übergriffe zu reagieren. Wenn Betroffene Übergriffe benennen und Konsequenzen fordern, erscheint das schnell überzogen, denn »wir« sind ja gar nicht so. Betroffene fragen sich außerdem häufig, ob ihnen wirklich Gewalt widerfahren ist, schließlich ist der Täter ja »einer von uns«, ein Feminist wie Henning.

Am Vorgehen der EKG zeigt sich exemplarisch, dass es Mitwisser*innen und Tätern regelmäßig mehr darum geht, »den Ball flach zu halten«, als tatsächlich solidarisch mit Betroffenen und im Sinne einer antisexistischen Praxis zu handeln. Es wird nur das getan, wozu die äußeren Umstände zwingen. Das sieht man zum Beispiel daran, dass sich Henning F. nicht an die Forderungen der EKG hielt. Genau das ist der Grund, warum Täterarbeit nur kollektiv erfolgen kann: Weil Täter wie Henning F. so lange einen Fick auf Betroffene geben, bis es Konsequenzen gibt. Konsequenzen, die die EKG nicht folgen ließ, sondern die zufällig durch eine journalistische Recherche entstanden sind.

Ohne organisierte Solidarität geht es nicht

Es ist typisches Täterverhalten, nur das zuzugeben, was wirklich nicht zu vermeiden ist. Täter gehen nicht proaktiv mit ihrer Täterschaft um, weil sie sich dann selbst belasten würden. Sie müssten sich eingestehen, dass sie im Geheimen Dinge tun, die sie nach ihrem politischen Selbstbild bekämpfen müssten. Nach außen mimen sie »den Linken«, während sie nach misogynen Einstellungen handeln. Um diesen Umstand nicht einsehen zu müssen und nicht sozial geächtet zu werden, werden Täter alles tun, um ihre Gewalttätigkeit vor sich selbst und anderen herunterzuspielen. Deshalb braucht es das Kollektiv, um weitere Taten effektiv zu verhindern.

Der Impuls, den eigenen Arsch zu retten, statt solidarisch zu sein, spricht auch aus dem Protokoll der Monis-Rache-Vollversammlung vom 4. Januar: Darin äußern Teilnehmende der Versammlung die Hoffnung, dass Patrizia Schlosser den Namen des Festivals in ihrer Reportage nicht nennen würde. Wenn Umfelder von Tätern versuchen, den eigenen Arsch zu retten, müssen sie Taten verschleiern und herunterzuspielen. Ausweichendes und intransparentes Verhalten ist allerdings automatisch Täterschutz und unsolidarisch mit Betroffenen, egal wie gut man es zu meinen meint. Und das nicht, weil wir alle Arschlöcher sind, sondern weil patriarchale Strukturen so funktionieren: zugunsten von Tätern, zuungunsten von Betroffenen. Diese Struktur im Einzelfall auszuhebeln, braucht den Willen, ungemütliche, nicht absehbare Konsequenzen für sich selbst und nahestehende Personen auszuhalten. Das ist nicht einfach, und deshalb braucht es ein Bewusstsein dafür, dass es ohne Strukturen und ein klares Bekenntnis zu feministischen Kämpfen nicht gehen wird.

Bilke Schnibbe

war bis Oktober 2023 Redakteur*in bei ak.

Anmerkungen
1) Der Begriff der »sexualisierten« Gewalt, welcher sexuelle Gewalt als vor allem durch den Wunsch nach Machtausübung in Form von Sexualität motiviert sieht, lehne ich in diesem Fall ab, da die Übergriffe meines Erachtens vordergründig zur Lustbefriedigung begangen wurden.
2) Transformative Justice ist ein Konzept aus den USA, das darauf zielt, sexuelle Gewalttaten gemeinsam mit dem Täter aufzuarbeiten, anstatt Taten anzuzeigen und den Staat als strafende Instanz hinzuzuziehen. (ak 621) Es setzt auf Lernen statt auf Abschrecken durch Strafe. Zentral ist, dass die Öffentlichkeit einbezogen wird und Betroffene dem Prozess zustimmen. Transformative Justice Prozesse werden abgebrochen, sobald der Täter gegen Auflagen der Betroffenen verstößt.
3) Die Definitionsmacht beschreibt das Recht von Betroffenen zu definieren, wie sie Gewalt, die ihnen widerfahren ist, bezeichnen. Sie ist eine feministische Reaktion auf den Umstand, dass Betroffenen von Gewalt häufig nicht geglaubt wird.